Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert.
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen (natürliche oder juristische) untereinander.
Hierzu zählen insbesondere alle Rechte und Pflichten aus den verschiednen Vertragstypen, wie z.B. Kaufvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, etc..
Probleme können hier insbesondere auftreten bei
• Abschluss von Verträgen
• Beendigung von Verträgen
• Nichterfüllung von Verträgen
• Schlechterfüllung von Verträgen
Im BGB geregelt sind aber auch die so genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse, wie z.B. die unerlaubte Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag oder aber bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Rechtliche Fragen ergeben sich hier insbesondere bei
• Schadensersatzansprüchen
• Schmerzensgeldansprüchen
• Unterlassungsansprüchen
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