Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 
Das Mietrecht beschäftigt sich mit der Vermietung und Verpachtung von Räumen. Dies kann zu Wohnzwecken, wie auch zur gewerblichen Nutzung geschehen.
Rechtliche Beratung ist insbesondere in folgenden Fällen ratsam:
•    Vertragliche Gestaltung von Mietverträgen
•    Durchsetzung der mietvertraglichen Ansprüche
•    Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen
•    Abmahnung und Beendigung von Mietverhältnissen
•    Zahlungsklagen
•    Räumungsklagen
 
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, welches als Sondereigentum gilt.
Probleme treten hierbei häufig in folgenden Aspekten auf:
•    Kauf von Wohnungseigentum
•    Teilungserklärungen
•    Rechte und Pflichten des Verwalters
•    Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
•    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

 

Wir vertreten Sie in diesem Gebieten umfassend.

 

Urteile in Kürze

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die aktelle Rechtsprechung zum Thema Mietrecht

 

§§ 573, 574 BGB

Eigenbedarf; Härtegründe

1. Eigenbedarf umfasst auch ein Arbeitszimmer.

2. 280 m2-Wohnfläche stellen grundsätzlich keinen überhöhten Eigenbedarf für eine Familie mit konkretem Kinderwunsch dar.

3. Dem Mieter ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil mit 69 Jahren zumutbar

AG Hamburg, Urteil v. 4.8.2009 (49 C 100/08) ZMR 2010, 453

§§ 307, 535 BGB

Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Festlegung der Farbwahl für Fenster und Türen

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen „nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt.
Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.

BGH, Urteil v. 20.1.2010 (VIII ZR 50/09), ZMR
2010, 512

§ 28 WEG

Jahresabrechnung

1. Die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Eigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht vollständig und nachvollziehbar ist.

2. Das ist regelmäßig bei fehlender rechnerischer Schlüssigkeit der Fall, wenn also eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Kontenentwicklung und der Einnahmen- und Ausgabendarstellung anhand der Abrechnung bzw. den darin enthaltenen Erläuterungen nicht aufgeklärt werden kann.

LG München I, Urteil v. 30.11.2009 (1 S
23229/08), ZMR 2010, 554

§§ 305, 310 BGB

Stellen von Vertragsbedingungen

a) Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird.

Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.

b) Sind Vertragsbedingungen bei ein vernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht i. S. von § 305 Abs. 1 Satzl BGB gestellt, finden
die §§ 305ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.

BGH, Urteil v. 17.2.2010 (VIII ZR 67/09), ZMR
2010, 519

§§ 242, 535 BGB

Keine Gleichbehandlung aller Mieter bei Hundehaltung; Tierhaltung und Erlaubnisvorbehalt

1. Sieht ein Formularmietvertrag vor, dass die Haltung eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig ist, die nur für den Einzelfall erteilt wird, kann der Vermieter die Abschaffung eines ohne Einwilligung angeschafften Hundes auch dann ohne nähere Begründung verlangen, wenn vor ihm anderen Mietern die Haltung von Hunden erlaubt wurde.

2. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter.

LG Köln, Urteil v. 4.2.2010 (6 S 269/09), ZMR
2010, 533



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