Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Strafrecht kommt dann zum Tragen, wenn der Bürger kriminelles Unrecht begangen hat und deswegen bestraft werden soll.
Begeht der Bürger eine Ordnungswidrigkeit, die nicht als strafbare Handlung qualifiziert wird (z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß), dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, jedoch vorwiegend in folgenden Bereichen:
• Taten im Bereich der Verkehrsverstöße, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung , Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsunfallflucht und
sonstige Verkehrsverstöße
• Straftaten im Bereich des beruflichen Handelns, wie z.B. Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben, etc.
• Fahrlässige Körperverletzungen etc.
• Vermögendelikten
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91083 Baiersdorf
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Gerne komme ich in die Räumlichkeiten der Mandanten oder wir bitten Beratungen am Telefon oder per Videokonferenz an.
Ihre Unter lagen können Sie uns per E-Mail, per Fax, per Einwurf in den Briefkasten oder persönlich zukommen lassen.
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