Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Strafrecht kommt dann zum Tragen, wenn der Bürger kriminelles Unrecht begangen hat und deswegen bestraft werden soll.
Begeht der Bürger eine Ordnungswidrigkeit, die nicht als strafbare Handlung qualifiziert wird (z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß), dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl im Straf- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, jedoch vorwiegend in folgenden Bereichen:
• Taten im Bereich der Verkehrsverstöße, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung , Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsunfallflucht und
sonstige Verkehrsverstöße
• Straftaten im Bereich des beruflichen Handelns, wie z.B. Betrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialabgaben, etc.
• Fahrlässige Körperverletzungen etc.
• Vermögendelikten
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